Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist der Ärger über den entstandenen Schaden meist groß und das komplexe Thema der Schadensregulierung sorgt bei Laien oft für zusätzliche Verun-sicherung.
Im Haftpflichtschadenfall steht dem Geschädigten grundsätzlich frei, einen unabhängigen Kfz-Gutachter seiner Wahl zur Beweis-sicherung und zur Ermittlung des Schadenumfangs, der Schaden- höhe, Restwert, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und voraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen.
Das vom unabhängigen qualifizierten Kfz-Sachverständigen erstellte Gutachten dient als Basis für die Schadenregulierung.
Die Kosten für ein solches Gutachten werden, im Rahmen ent- sprechender Haftung, von der Versicherung des Unfallgegners getragen.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist im Haftpflichtschadenfall nicht ausreichend, da dieser meist nur Angaben zu Schaden-umfang und Schadenhöhe enthält. Somit werden die Wertminde- rung, der Restwert, die Reparaturdauer sowie der Wiederbe-schaffungswert von der gegnerischen Versicherung bestimmt. Daß diese Werte dann vermutlich nicht zum Vorteil des Geschädigten festgelegt werden, steht wohl ohne Zweifel!