Kostenvoranschlag/Kurzgutachten

Ein Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten dient als Grundlage zur Schadenregulierung im Haftpflichtschadenfall bis zu einer Schadenhöhe von ca. 750,- €, der sogenannten „Bagattelschadengrenze“. Bei Schäden oberhalb dieser Grenze ist ein vollständiges Haftpflichtschaden-Gutachten, für die Wahrung Ihrer Interessen, sinnvoll.


Die Erstellung eines Kostenvoranschlages nach einem Verkehrsunfall sollte immer durch einen freien und unab- hängigen Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter erfolgen, da in der Regel nur dieser Angaben über Nutzungsausfall-entschädigung, Mietwagenklasse und Reparaturdauer ent- hält. Darüber hinaus wird von Versicherungen teilweise unterstellt, daß Kfz-Werkstätten bei der Erstellung eines Kostenvoranschlages den Schaden zu ihren Gunsten bewerten.


Die anfallende Kosten für die Erstellung eines Kosten-voranschlages werden im Haftpflichtfall von der Versi- cherung  des Unfallverursachers getragen.